Mit einem
EAC Zertifikat für Bekleidung und Schuhe wird dem Hersteller bestätigt, dass die Produkte mit den einheitlichen Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Richtlinien konform sind. Die Konformität wird mit einem EAC Zertifikat für oder mit einer EAC Deklaration bestätigt. Ein EAC Zertifikat oder eine
EAC Deklaration ist eine offizielle Bestätigung der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion, dass die Produkte EAC konform sind.
Die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung für Textilien, Schuhe, Kleidung, Lederwaren, Pelze und Pelzprodukte wird gemäß den Vorschriften der EAWU Richtlinien durchgeführt. Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von Bekleidung, Schuhen und Textilien werden folgenden TR ZU/EAWU Regelwerke angewendet:
- 007/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Produkten für Kinder
- 017/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung für Bekleidung und Schuhe
- 019/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung für persönliche Schutzausrüstungen
Durch die TR ZU/EAWU Richtlinien werden die Sicherheitsanforderungen an chemischen und mechanischen Eigenschaften von Produkten der Leichtindustrie definiert. Das Ziel von TR ZU/EAWU Richtlinien ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Bürgerinnen und Bürger in den EAWU Mitgliedstaaten.
Bei der EAC Zertifizierung von Bekleidung wird je nach Anwendung in drei Schichten differenziert:
- Schicht: direkter Kontakt mit der Haut, z.B. Bettwäsche, Unterwäsche oder Bademode
- Schicht: begrenzter Kontakt mit der Haut, z.B. Kleider, Hemden oder Hosen
- Schicht: Kleidung, die oberhalb der 2 Schicht getragen wird, z.B. Jacken
Der obligatorischen EAC Zertifizierung bzw.
EAC Deklarierung gemäß den Vorschriften von 007/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Produkten für Kinder, 017/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Bekleidung und Schuhen, 019/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen unterliegen folgende Produktgruppen:
- Korsetts
- Trikotage
- Bettwäsche
- Strickwaren
- Unterwäsche
- Kopfbekleidung
- Badebekleidung
- Sportbekleidung
- Kleidung aus Leder
- Kleidung aus Pelz
- Strumpfprodukte
- Arm- und Beinbekleidung
- Stoffe und Materialien
- Schuhe, außer Filzschuhe
- Teppiche und Bodenbeläge
Beim Export von Kleidung, Schuhen oder Textilien nach Russland und in die EAWU Mitgliedstaaten (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) werden diversen EAC Zulassungen vorgeschrieben.
Die Produkte der Leichtindustrie müssen vor der Einfuhr in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten zugelassen werden. Für die EAC Zulassung von Bekleidung und Schuhe werden je nach Produktart EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder Staatliche Registrierung (SGR) vorgesehen.